Geschäftsbedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN HERJU CONSULTING GMBH

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen in Verbindung mit dem Coworking Space „EmmerHub" der HERJU Consulting GmbH, nachfolgend HERJU, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch HERJU keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von HERJU ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, ausgestattet mit Tisch, Stuhl und Stromanschluss einschließlich Zugang zum Internet mittels WLAN sowie der Bereitstellung von Seminar- und Konferenzräumen und Briefkästen im Rahmen der angebotenen Tarife. HERJU erbringt darüber hinaus weitere, im Zusammenhang mit den bereits genannten Angeboten stehende Servicedienstleistungen, wie z.B. die Durchführung von Veranstaltungen mit und ohne gastronomischem Service.

(2) Je nach gewählter Membership ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

(2.1.) Tagespass: 1 Tag Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit im EG inklusive Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

(2.2.) Monatsmitgliedschaft: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit im EG inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

(3) Weitere Serviceleistungen sind:

(3.1.) Das kostenfreie Kopieren und Ausdrucken auf den HERJU eigenen Druckern.

(3.2.) Die Durchführung von Veranstaltungen.

(4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HERJU. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt HERJU zur fristlosen Kündigung

(6) Die Arbeitsplätze müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett geräumt werden.

§ 3 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Der Zugang zum EmmerHub ist für die Kunden während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Diese sind auf der Website www.emmerhub.de einzusehen.

(2) Kunden haben mit der SaltoKS App / dem Schlüssel stets Zugang zum EmmerHub. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden.

(3) HERJU ist berechtigt, im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden, den Zutritt zum Büroarbeitsplatz / Seminar- und Konferenzraum / Briefkasten zu verweigern und den Zugang zum EmmerHub zu sperren.

(4) Die Leistungen erbringt HERJU für die jeweiligen Nutzer personenbezogen. Diese können nicht übertragen werden. Gäste haben grundsätzlich keinen Zugang zum EmmerHub. Gästen kann jedoch von HERJU die Zustimmung zum Zugang erteilt werden, wenn der Kunde den Gast zuvor angemeldet hat (z.B. mittels Klingel am Eingang).

§ 4 ANMELDUNG DER KUNDEN

HERJU betreibt die Homepage www.emmerhub.de mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von HERJU, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Das Passwort wird von HERJU nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber HERJU unverzüglich mitzuteilen. Alternativ zur Onlinebuchung können Verträge auch analog am EmmerHub abgeschlossen werden. Dazu muss vorher eine Kontaktaufnahme mittels Telefon oder Email erfolgen.

§ 5 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit HERJU entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online-Buchungsverfahren unter www.emmerhub.de Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde HERJU verbindlich mit Anklicken des Buttons „Sign up." Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die HERJU Geschäftsbedingungen und Konditionen" diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag abgeben hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und HERJU kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch HERJU zustande. Diese kann schriftlich oder per Email erfolgen. HERJU wird die Annahmeerklärung innerhalb von 48 Stunden abgeben bzw. die Buchung bestätigen.

§ 6 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION, VERMIETER PFANDRECHT

(1) Alle Preise von HERJU sind Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von HERJU.

(2) Der Kunde ermächtigt HERJU zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Geschäftskunden können in Absprache mit HERJU auch per Rechnung bezahlen. Barzahlung ist nicht möglich.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die HERJU infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatserste dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumnis des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er HERJU Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(5) HERJU wird offene Zahlungen des Kunden in den folgenden Mahnstufen anmahnen:
Erste Stufe: 14 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit
Zweite Stufe: 28 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 14 Tage nach erster Mahnung)
Dritte Stufe: 40 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 12 Tage nach der zweiten Mahnung)

(6) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 6 Abs. 4) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.

(7) HERJU steht als Vermieterin im Hinblick auf die Entgelte für die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen ein Vermieterpfandrecht zu. Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die vom Kunden bei Einzug in die Räumlichkeiten von HERJU eingebrachten Sachen, sofern sich diese im Eigentum des Kunden befinden bzw. an denen ein Anwartschaftsrecht des Kunden besteht. Erklärt der Kunden gegenüber dem HERJU bei Einzug in die Räumlichkeiten nicht, dass die von ihm eingebrachten Sachen nicht in seinem Eigentum stehen, so gilt die Eigentumsvermutung zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes zu Gunsten von HERJU.

8) Dem Kunden wird im Rahmen der Nutzung von Einzelbüros darüber hinaus bei Einzug eine einmalige Kaution in Rechnung gestellt. Die Kaution beträgt einen vollen Monatsbeitrag der Nutzung und kalkuliert sich anhand der Raumgröße. Die Kaution wird bis zu 3 Monate nach fristgerechtem Auszug zurückgezahlt, sofern der Raum in ordnungsmäßigem Zustand an HERJU übergeben wurde und keine offenen Zahlungsforderungen bestehen.

§ 7 DATENSCHUTZ

(1) HERJU wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde wird mit der gesondert vom HERJU zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung sein Einverständnis für die, für die Vertragsdurchführung notwendige Nutzung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erklären.

§ 8 KÜNDIGUNGEN

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Monatsmitgliedschaften können mit einer Frist von 14 Tagen und Verträge die die Nutzung eines Einzelbüros beinhalten können mit einer Frist von 90 Tagen gekündigt werden. Für den Fall, dass die Fristen überschritten werden, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform mit Ausnahme von Kündigungen, die im Onlinebuchungssystem von HERJU zulässigerweise erklärt werden können.

(2) HERJU kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt (z. B. aufgrund einer Überlassung der vertraglich vereinbarten Nutzungsservices an Dritte etc). Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptnutzungsverhältnisses).

(3) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

§ 9 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

(1) Der Kunde ist im Rahmen der Nutzung von Einzelbüros berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit HERJU in den Einzelbüros aufzustellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, HERJU seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und HERJU.

(3) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Eine erworbene Mitgliedschaft gilt nur für den Erwerber und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.

(4) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch HERJU durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von HERJU ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn HERJU auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch HERJU zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

(5) HERJU darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.

(6) HERJU stellt den Kunden die technischen Gegenstände (Projektoren, etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

§ 10 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über HERJU einzuhalten und Gesetzesverstöße an HERJU zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von HERJU führt, hat der Kunde HERJU diesen Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt HERJU von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang ausdrücklich frei.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze, mit Ausnahme der Nutzung von Einzelbüros, in einem offenen Raum befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. In diesem Zusammenhang haftet HERJU gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust von durch den Kunden eingebrachten Sachen bei Diebstahl oder im Falle des sonstigen Abhandenkommens.

(2) Der Kunde verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. HERJU übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(3) In allen Fällen, in denen HERJU im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet HERJU nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, HERJU fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(5) HERJU übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu HERJU unterbleiben. Sofern HERJU von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde HERJU von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt HERJU die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass HERJU von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 12 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

(1) Der Kunde hat Einrichtungs- und technische Gegenstände (Stuhl, Tisch, Drucker, Kücheneinrichtungen, etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an HERJU zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind HERJU vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel und Zugangskarten- bzw. Transponder an HERJU zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann HERJU die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann HERJU auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.

(3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er HERJU für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) HERJU behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. HERJU wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von HERJU.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.